Ground Zero
Franz Rieder • in die Philosophiegeschichte zurück (Last Update: 22.03.2017)
Vielleicht erinnern wir uns an dieser Stelle daran, was wir in den
Eingangskapiteln immer wieder und immer wieder neu von verschiedenen
Seiten aus betrachtet haben, nämlich die Erkenntnis, dass nichts
ist, ohne Grund. Dieses principium rationis sufficientis1
steht heute stellvertretend als gemeinsamer Oberbegriff, als
gemeinschaftliche Wurzel aller Arten von Relation, wie sie in der
vorgestellten Welt erscheinen.
Genauer gesagt, was immer wir
denken und uns vorstellen, wir tun dies immer auch, indem wir
Beziehungen, welcher Art auch immer, erkennen oder meinen, solche zu
erkennen und diese Beziehungen der Menschen untereinander auf eine
Wurzel, einen Grund außerhalb ihrer selbst hin befragen bzw.
erklären. Kurz gesagt: Nichts geschieht ohne Grund2
galt bis ins 17. Jh. als Motor und Ideal wissenschaftlichen Denkens
und als transzendentales Phantasma menschlichen Handelns, ausgedrückt
in: Geschichte ist von Menschen gemacht.
Gehen wir weit
in die Philosophiegeschichte zurück, dann finden wir dieses
Prinzip schon in einer Form des abendländischen Denkens
formuliert, deren ganze Paradoxie sehr deutlich wird. Parmenides hat
versucht, wahre von falschen Aussagen zu unterscheiden, wobei der
Rahmen, in dem dies geschah, die Agora, also der Platz in der
griechischen Stadt war, auf dem auch Recht gesprochen
wurde.
Parmenides versuchte, Rechtsdenken und Erkenntnistheorie
zusammen zu bringen, aber er machte das, nach reiflicher
philosophischer Überlungen, in dem er gerade nicht auf eine
positive Begründung von Aussagen rekurrierte, sondern das
Prinzip eher als ein Begründungs-Vermeidungsprinzip verwendete3.
Jeder Begründung obliegt auch das Risiko der ‚Beweislast‘
und dies kennt man nur zu gut auch heute, tritt man als Kläger
vor den Richterstuhl.
Vom Ursprung in der antiken Philosophie her gesehen, geht es nach wie vor um das Wort der Göttin, der Sophia, ob und wenn ja, wie das Sein gedacht werden muss bzw. kann, damit Sein und Denken nicht nur in einer Ontologie übereinstimmen, sondern auch einen gemeinsamen Grund haben. Scheinbar leicht haben es da die Naturwissenschaften, indem sie zeigen, dass die Naturgesetze sowohl für das Denken wie für den Kosmos gelten. Also, wenn es stimmt, das Gott bei der Erschaffung des Universums nicht von Lust und Laune getrieben munter drauflos gewürfelt hat, dann war das nicht nur gut für die Naturwissenschaften, sondern geradewegs ein Geschenk.
Bei der Erschaffung des Menschen aber war der Göttliche offensichtlich weniger ernst und zum Schenken aufgelegt. Die Freiheit des Menschen im Denken und Handeln erwies sich als völlig gesetzlos, das Dasein des Menschen als grundlos. Vergleicht man das Grundgesetz der BRD mit den Naturgesetzen, dann zählen wir bei diesen seit der Erfindung der Naturwissenschaft in der Vorsokratik dreizehn Naturgesetze. Das Grundgesetz kennt allein von Artikel 1 bis 19 ebenso viele Grundrechte des Individuums gegenüber dem Staat, liegt also diesbezüglich allein schon weit vorne. Und würde man die Menschen fragen, welches Gesetz für sie wichtiger und für den täglichen Gebrauch auch nützlicher sei, eins der neunzehn aus dem Grundgesetz oder eins der dreizehn Naturgesetze, wie würde wohl die Antwort ausfallen? Würden Sie lieber auf die freie Meinungsäußerung oder ihr Hausrecht verzichten als auf den dritten Satz der Thermodynamik oder das Gravitationsgesetz?
Lesen wir die Philosophie von Platon und Aristoteles einmal aus
der Sicht des Parmenideischen Begründungs-Vermeidungsprinzips,
dann würden wir schnell auch heute noch feststellen, dass trotz
aller Feingliedrigkeit der Kategorienlehre und der Logik ein Blick
auf die Übereinstimmung der Denk- und Seinsformen ein gar
kümmerliches Ontologie-Bild abgibt und wir eigentlich nach wie
vor wissen, dass wir nichts wissen4.
Aber
natürlich wissen wir viel. Und viel mehr als zu Zeiten der
antiken Philosophie. Natürlich wissen wir spätestens seit
Spinoza, dass es nicht nur Ursache-Wirkungs-Verhältnisse gibt,
sondern dass diese oft als Grund-Folge-Beziehung imponieren, was ja
nicht dasselbe ist. Deshalb hat auch Kant im Anschluss an C.A.
Crusius lieber vom „Satz des bestimmenden Grundes“
gesprochen, weil der Ausdruck: zureichend im Satz des zureichenden
Grundes im Grunde ein unbestimmter Ausdruck ist.
Für das menschliche Denken war gewissermaßen das Denken
eine reine Enttäuschung. Aus den direktionalen Zusammenhängen
von Ursachen und Wirkungen kam es auf die bi- und multidirektionalen
Zusammenhänge der Grund-Folge-Beziehungen. Und wenn mit Kant und
Leibniz dem zunehmend sich selbst überlassenen Sein weniger
Aufmerksamkeit geschenkt wurde, so fiel die Entscheidung, sich auf
die Erkenntnis bzw. die Vernunft zu fokussieren daselbst nicht
weniger enttäuschend aus.
Schon Leibniz, der eigentlich
vehementeste Verfechter des Satzes vom Grunde, erkannte, dass es im
begründenden Denken wohl reichlich Gründe gibt (weil es sie
eben geben muss nach seiner Lehre und der Logik schlechthin), die
sich geradewegs diesem Denken selbst nicht erschließen.
„Im
Sinne des zureichenden Grundes finden wir, dass keine Tatsache [fait]
als wahr oder existierend gelten kann und keine Aussage [Enonciation]
als richtig, ohne dass es einen zureichenden Grund [raison
suffisante] dafür gibt, dass es so und nicht anders ist, obwohl
uns diese Gründe meistens nicht bekannt sein mögen.“6
Wenn also keine Gründe vorhanden sind (für das Denken), dann erklären wir einfach die Gründe als „noch nicht“ vorhanden. Irgendwann werden wir die Gründe schon herausfinden. Bis dahin aber bleiben wir bei einem Denken, welches nach Gründen sucht; Ground Zero.
Ground Control
Wenn vieles grundlos ist, bleibt nur die Kontrolle
Wenn vieles grundlos ist, bleibt nur die Kontrolle. Wir befinden
uns thematisch im Rahmen der Reflexion auf menschliches Denkens und
Handeln. Da reflexives Denken sich zunehmend bewusster wurde, dass
Sein und Denken nie ganz übereinstimmen, war es auch einfacher,
dem Denken Gültigkeitsbereiche zuzuordnen, worin eine Aussage,
ein Urteil oder Schluss als wahr oder falsch betrachtet werden
konnte.
Aber selbst bei der rasanten Einengung der
Gültigkeitsbereiche, die auch in den Geisteswissenschaften in
Form von immer feiner differenzierten Untersuchungs- und
Analysebereichen stattfindet, wird das Fehlerrisiko selbst in den
zersplitterten Fachwissenschaften immer größer. Das
Fehlerrisiko betrifft dabei nicht so sehr bzw. mittlerweile fast gar
nicht mehr die Aussagekraft der spezifischen Erkenntnis der
Fachuntersuchung. Es betrifft aber um so mehr die Schnittstellen
zwischen den Fachbereichen, ganz zu schweigen von der
Allgemeingültigkeit der Aussagen und Urteile.
Denn der Glaube an das Wahre als eine Faktizität von Dauer hat in den Geisteswissenschaften, ohne dass dies explizite formuliert würde, auch ohne dies nur noch relative Gültigkeit. Relativ in diesem Sinne als in der Sache und in der Zeit wir allenthalben nur noch von Wahrscheinlichkeiten sprechen. Wahrscheinlichkeiten aber haben immer auch das Hochrechnungs- bzw. Schlussrisiko der Inkommensurabilität des Einzelnen.
In den meisten modernen Rechtssystemen wird dem formal Rechnung getragen. Selbst der Gedanke des „common sense“ dient in den meisten Fällen im angelsächsischen Recht noch der Idee des „Einzelfalls“. An anderer Stelle haben wir bereits auf die Problematik hingewiesen, dass eine logische Beziehung zwar zwischen dem Besonderen und dem Allgemeinen hergestellt bzw. behauptet werden kann, dass es aber keine Ableitung aus diesem Verhältnis zum Einzelnen gibt.
Alles, was menschliches Handeln ausmacht, ist zunächst einmal ein Prozess, in dem keine Logik herrscht. Wie Heraklit bereits und nach wie vor unerreicht dargelegt hat, ist alles, was ist, ein „Fluss“. Wir haben darauf aufbauend dargelegt, dass Denken diesen Fluss, dieses Werden nur komplementär abbilden kann, indem es denk-formale „Grenzen“ einzieht, etwa das Sein und das Nichts, um dem Werden auf die Spur zu kommen. So verfährt Denken notwendig auch mit dem Begriff Zeit als eine „Vorher-Nacher-Relation“, aus der das sich stets nichtende Jetzt ergibt, oder mit dem Raum, dessen grenzenlose Unendlichkeit in der „Dreidimensionalität“ Konturen bekommt.
Im Kontext grundlosen menschlichen Handelns sind Kausalität, Grund-Folge-Relationen wie alle anderen Relationen nicht nur denk-formale Grenzbestimmungen des Handels selbst, sondern vornehmlich ontologische Verstehens-, Steuerungs- und Kontrollbestimmungen, also Denkmuster, die uns erlauben, Handlungsabläufe als solche überhaupt zu verstehen, zu organisieren und zu kontrollieren, maßgeblich durch Vergleichen, Beurteilung und Bewertung.
Im Rahmen von berufsbedingten Handlungsprozessen war dieses Denken jahrzehnte- bzw. jahrhundertelang bestimmend. Von heute her gesehen erfolgte Steuerung im wesentlichen durch organisationsspezifische Strukturen in privatrechtlichen Institutionen und Unternehmen, Kontrolle durch Zielvorgaben. Diese innerbetrieblichen und, mit großen Einschränkungen auch innerinstitutionellen Steuerungs- und Kontrollmechanismen standen ursprünglich in einem engen ökonomischen Kontext und bezogen sich maßgeblich auf Wettbewerbsfaktoren und Marktentwicklungen – wir kommen darauf zurück.
Die Veränderungen auf den Märkten spiegelten sich in den Unternehmen ganz wesentlich durch organisatorische und wettbewerbsspezifische Optimierungen und so wurden Produktivität und Effizienz immer mehr aus den Unternehmens-Markt-Relationen betrachtet, als unter Rendite- und Gewinnerzielungsprozessen.
Was hier an dieser Stelle aber entscheidend ist, ist ein anderer Aspekt dieses Gedankens. Mit der Koppelung von innerbetrieblichen Prozessen an die Marktprozesse einher ging auch die Koppelung von Entscheidungs- und Verantwortungsprozessen als die Kernkompetenzen der Unternehmensführung. Entscheidungen dienten meist dem langfristigen Erhalt des Unternehmens, auch und in besonderem Maße bei Mergers and Aquisitions bis hin zu nicht nothaften Unternehmensverkäufen und Nachfolgeregelungen.
Das Paradox der Entwicklung der Arbeit – und wir zählen
auch ausdrücklich die Unternehmensführung dazu – ist,
dass mit der eingrenzenden Instrumentalisierung der Arbeitsprozesse
zugleich auch eine entgrenzende Entwicklung stattfindet, die sowohl
durch die technischen und kommunikativen Entwicklungen bedingt ist
wie durch Entwicklungen auf den Märkten, besonders heute auf den
Exportmärkten.
Waren bis Mitte des 20.Jh. noch
Managemententscheidungen maßgeblich für die Entwicklung
eines Unternehmens, so entscheiden heute zunehmend Entwicklungen auf
den Märkten, vor allem auf den Finanzmärkten über die
Unternehmensentwicklungen. Aber ganz deutlich dabei wird auch der
Zusammenhang und die Auswirkung von globalen Marktentwicklungen und
nationalen wie übernationalen politischen Entscheidungen.
Beide
zusammen, Marktentwicklung und Politik, vor allem der US
Amerikanischen Notenbank und der Europäischen Notenbank (EZB)
haben z.B. dazu geführt, dass sich die deutsche Exportwirtschaft
in eine äußerst günstige Wettbewerbssituation
gebracht hat, ohne Zutun des jeweiligen Managements in den
Unternehmen. Binnen drei Jahren haben sich deutsche Exporte um ca.
23% aufgrund der Wechselkurse gegenüber der Exportwährung
US Dollar auf den Weltmärkten verbilligt. Welche
Managemententscheidung hätte diese oder eine vergleichbare
Wirkung innerhalb eines so kurzen Zeitraumes gehabt?
Tektonik des Seins
gleichzeitigen Ungleichzeitigkeit
Die Köpfe des modernen Managements sind zum Platzen gefüllt mit Illusionen. Noch ist sie dicht, die Blase. Old and New Economy glauben beide, dass sie aus ihrer abgeschlossenen Welt illusionistischer Vorstellungen nach wie vor die Prozesse der wirtschaftlichen Entwicklungen im Griff haben. Die Prozesse aber zeigen ihnen schon lange den Stinkefinger. Eigentlich immer schon, denn die Entwicklungsprozesse der Wirtschaft und der Polis standen nie in einem einheitlichen Verhältnis, eher in dem der gleichzeitigen Ungleichzeitigkeit, wie wir das bereits andernorts beschreiben haben.
Seit der Entstehung der Polis7
entwickelte sich auch ein, der Polis eigentlich entstrebender
Prozess, vor allem im Bereich des Handels und des Rechts. Gleichwohl
das antike griechische Reich über Jahrhunderte hinweg von der
Polis bestimmt wurde, lebte die Mehrzahl der Menschen doch auf dem
Land und dort in einem rechtlichen Gemisch aus Vollbürger,
Abhängige (z. B.
Frauen und Metöken) oder Sklaven einer
Polis.
Vor allem die Metöken8
hatten in Athen nicht nur eine besondere Steuer zu entrichten, für
die sie vor allem den Schutz des Staates (Stadtstaat) in Anspruch
nehmen konnten. Vielmehr aber war das alltägliche Leben der
‚Abhängigen‘ dadurch bestimmt, dass sie keinen
Grundbesitz, ja sogar fast keinen Privatbesitz erwerben konnten und
überwiegend im Handel und im verarbeitenden Gewerbe tätig
waren.
Sie wurden zum Kriegsdienst herangezogen, hatten aber kein
persönliches Vertretungsrecht vor Gericht und bei allen Formen
von Rechtsgeschäften. Sie waren also einerseits Teil der Polis,
andererseits keine Vollbürger. Sie waren Teil der städtischen
Entwicklung, gleichzeitig aus dem Umland9
der Stadt heraus orientierte, überwiegend ohne Bürgerrechte
und an den Staatsverband nur lose gebundene und stets sich mehr zu
ungeliebten Fremden entwickelnde Teile eines paradoxen
Personenverbandes.
Diese Paradoxie der Polis im Sinne der gleichzeitigen Ungleichzeitigkeit, nämlich die ’stadt- bzw. staatenlosen‘ und auch in einem nicht geringen Maße ‚rechtlosen‘ Handelsprozesse waren auch damals im antiken Griechenland schon ein veritables „Integrationsproblem“. Und diese desintegrativen Prozesse, die auch damals schon nur mehr schlecht als recht in der Staatsverfassung sich niederschlugen, die prinzipiell als eine Synthese Platonischer und Aristotelischer Vorstellungen von Politik und Gemeinwesen bestand, blieben bis heute in ihrem Begriffskern erhalten.
Die Frage: was ist Politik? stellte sich im antiken Griechenland in der nämlichen Art wie heute. Nämlich nur im Zusammenhang mit der Frage: was ist der Mensch? und damit ist stets primär der „Vollbürger“ adressiert. Wann also ein Staat ein guter Staat ist bzw. eine gute Politik ausweist, verbindet sich das Politische mit dem Menschen und bestimmt den guten Staat als gut für den Menschen ganz im Sinne des Vollbürgers.
Für Aristoteles lag also der Staat in der Natur des Menschen, nur repräsentierte er im antiken Griechenland (wie auch heute) keineswegs alle Menschen. Im antiken Griechenland dachte man den Staat nicht als territoriale Einheit, weshalb auch theoretische Ansätze, die die Entwickung des Politischen unter Gesichtspunkten von De- und Re-Territorialisierung zu begreifen versuchen, ins Leere greifen.
Der Staat musste als ein Personenverband konstituiert sein, gebildet aus selbständigen Bürgern mit Eigentum und Familie, um nicht abhängig zu sein von staatlicher Willkür und dem Privatbesitz als Rechtsform familialer Subsistenzwirtschaft, die zugleich die wirtschaftliche und rechtliche Basis des Staates bilden. Der Staat als organische Einheit auf der Basis von Vollbürgern grenzte sich ab von allen Prozessen, die diese organisatorische Einheit transzendieren bzw. transformieren.
Der Staat bei Aristoteles ist die Idee, die Tektonik des Seins zu
kontrollieren und aus der antiken Idee der Vernunft zu entwickeln.
Dabei bedient sich Aristoteles mehr der Platonischen Ideenlehre und
Staatsauffassung, als manchen in der Rezeptionsgeschichte lieb ist.
Die letztlich wirklich „staatstragenden Ideen“ sind dabei
noch überwiegend einem Verständnis von Kosmos und Natur
geschuldet, deren Auseinandersetzung damals zwischen Platon und
Aristoteles stattfand, die aber bis heute noch anhält.
Der
Staat ermöglicht dem Menschen demnach, gemäß seinen
Anlagen zu leben und gemäß seiner Fähigkeiten sich zu
entwickeln. Seine natürlichen Anlagen sind wesentlich schon
Gemeinschaften bildend insofern sie zu Selbsterhaltungs- und
Fortpflanzungsgemeinschaften streben.
Familie und Oikos10 waren dabei die natürlichen Kräfte, die den gemeinschafts- bzw. staatsbildenen Prozess zu seiner immanenten, autarken Verwirklichung führen. Die Polis ist letztlich ein autarker Abschluss der natürlichen Entwicklung des Menschen. Der Mensch im Sinne des Vollbürgers kann darin seine spezifisch-menschlichen, vernünftigen Fähigkeiten entwickeln. Er unterscheidet sich vom Tier durch den „Logos“ (Vernunft, Begriff, Sprache, Rede).
Als Personengemeinschaft kann der Vollbürger seine Rechte innerhalb der Gemeinschaft jederzeit vertreten, wozu die öffentliche Rede auf der Agora und die gemeinsame Entscheidung und Gesetzgebung in der Polis die Grundlagen bilden. Metöken ist das nicht erlaubt, sie können sich aber von einem Vollbürger vor Gericht vertreten lassen. Der Mensch im antiken Griechenland kann in der Polis auch seine körperlichen Bedürfnisse auf eine zivilisierte, anspruchsvolle Weise erfüllen.
Die körperlichen Bedürfnisse sind, wie auch Freud in Das Unbehagen in der Kultur dargelegt hat, als solche, als Triebe in jeder Hinsicht kultur- und gemeinschaftsschädigend. Also müssen sie einer Ethik unterworfen werden, damit der Mensch als Individuum wie als Gemeinschaftswesen existieren kann. Dass Aristoteles schon von der primären Feindseligkeit der Menschen untereinander ausgeht, erschließt sich hieraus deutlich von selbst.
Im Staat als Gemeinwesen ist der Mensch in der Gruppe autark, also unabhängig von anderen, außerhalb der Gruppe und ihren möglichen Anfeindungen und Störungen. Er lebt emotional befriedigt und gesichert, also angstfrei, freundschaftlich, mutig bzw. „tugendhaft“. Aber diese Idee hatte in ihrer Grundverfassung schon einen entscheidenden Widerspruch.
Der Oikos umfasste die Familie sowie Bedienstete und Sklaven, das
Land, die Gebäude und alles bewegliche Inventar. Das
Familienoberhaupt war der Hausherr, der vor allem darauf zu achten
hatte, dass Besitz, Reichtum und Ansehen seines Oikos gewahrt blieben
und sich ggf. vergrößerten.
Dagegen sprach aber die
Erbteilung, die in der Gesetzgebung der Antike aber immer ein
besonderes Problem darstellte. Denn durch die Erbteilung in gleiche
Teile unter allen Söhnen, die es übrigens auch noch im
Mittelalter in Europa in weiten Teilen gab, wurden die Oikoi
schließlich so klein, dass sie für das Auskommen der
Familie nicht mehr genügend abwarfen.
Hesiod sah die Problematik schon sehr früh und plädierte daher für die Einschränkung des Erbrechts auf wenige erbberechtigte Söhne, um die Größe des Oikos und damit den Erhalt der Familie zu sichern: „Nur ein Sohn sei da“, um das Haus des Vaters zu erhalten. Aber damit wäre auch zugleich die fundamentale Verankerung der Polis im Privatrecht und dem Grundsatz der natürlichen Gleichheit aufgekündigt.
Anmerkungen:
1 Der Satz vom zureichenden Grund (lat. principium rationis sufficientis)
2 lat. nihil fit sine causa, Cicero
3 Die
Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken und -obliegenheiten. Die
objektive oder materielle Beweislast (Feststellungslast) legt fest,
welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer
Beweisbehauptung (non liquet) trägt. Die subjektive oder
formelle Beweislast (besser Beweisführungslast) bestimmt,
welcher Partei es in einem bestimmten Stadium des Prozesses obliegt,
Beweis für ihre Behauptung anzubieten (Wikipedia).
Siehe
Helmut F. Spinner: Begründung, Kritik und Rationalität.
Bd. I. Vieweg Braunschweig 1977. S. 128f
4 Cicero, Academica 1.15 „ita …, ut nihil se scire dicat nisi id ipsum eoque praestare ceteris, quod illi, quae nesciant, scire se putent, ipse se nihil scire id unum sciat.“ („so … dass er sagt, er wisse nichts außer gerade dies und er sei dadurch den anderen voraus sei, dass sie das, was sie nicht wüssten, zu wissen meinten, er (aber) dies eine wisse, dass er nichts wisse.“)
5 Immanuel Kant: Neue Erhellung der ersten Grundsätze metaphysischer Erkenntnis, in: Werke, Bd. I, Frankfurt/M. 1. Aufl. 1977 (swt 186), S. 427
6 G.W. Leibniz: Monadologie, § 32; zit. nach der dt.-frz. Suhrkamp-Ausgabe 1998, S. 27
7 ca. 700–500 v. Chr., manche Historiker datieren auch etwas weiter zurück um etwa 800 v.Chr.
8 (μετοίκιον metoikion, Steuer war vermutlich eine Drachme im Monat)
9 (gr. χώρα chōra, [die] ‚Chora‘)
10 Oikos
(altgr. οἶκος; Plural: οἶκοι)
war im antiken Griechenland die Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft,
die den Lebensmittelpunkt bildete. Die Begriffe Ökonomie und
Ökologie sind davon abgeleitet.
"Erst einmal ein
Gehöft (oikos), eine Frau, einen Ochsen zum Pflügen."
– Hesiod (Übersetzung nach Walter Marg)
zurück ...
weiter ...
Ihr Kommentar
Falls Sie Stellung nehmen, etwas ergänzen oder korrigieren möchten, können sie das hier gerne tun. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.